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Vorbeugen statt Zuschauen! PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 24. Juni 2010 um 13:37 Uhr

Demokratieförderung in Sachsen sichern und ausbauen!

Miro Jennerjahn MdL

Vorbemerkungen

Der Einzug der NPD in den Sächsischen Landtag im Jahr 2004 initialisierte eine Debatte über den Umgang mit der gesellschaftlichen Verankerung fremdenfeindlicher, rassistischer und antisemitischer Einstellungen und ihrer Zuspitzung in einem rechtsextremen Weltbild. Die offensichtlich gewordenen Demokratiedefizite bildeten den Ausgangspunkt für die Auseinandersetzung mit der Notwendigkeit zivilgesellschaftlichen Engagements. CDU und SPD setzten sich daher in ihrem Koalitionsvertrag mit dem Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ (WOS) das Ziel, die demokratische Kultur in Sachsen zu fördern und zu stärken. Mit einer Fördersumme von 1,2 Millionen Euro unterstützte der Freistaat Sachsen im Jahr 2005 75 Projekte. Bis zum Jahr 2009 stieg das Fördervolumen auf 1,8 Millionen Euro, die Zahl der subventionierten Projekte auf 97.



Nach dem Übergang des Landesprogramms WOS in den Verantwortungsbereich des Landespräventionsrats (LPR) im Oktober 2009 muss über die Rolle des LPR in der Programmumsetzung sowie nach den Entscheidungsstrukturen über die durch das WOS bereit gestellten finanziellen Mittel diskutiert werden. Zeichnete in der Vergangenheit ein Beirat bei der Mittelvergabe mitverantwortlich, fehlt ein entsprechendes Gremium in der neuen Situation bislang. Zu diskutieren ist über Strukturen, die eine Mittelvergabe anhand der Kriterien Fachlichkeit der geförderten Projekte und Transparenz in der Mittelvergabe gewährleisten, sowie die Unabhängigkeit von parteipolitischer Einflussnahme.

Zur Zeit gibt es keine Signale, dass es beim Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ zu tieferen Einschnitten kommen wird. Gleichwohl fordern wir GRÜNEN die Staatsregierung schon im Vorfeld der Haushaltsverhandlungen auf, eine angemessene Fortführung des Programms zu gewährleisten. Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen der Demokratieförderung in der Bundesrepublik bedeutet dies auch, über eine Aufstockung der Mittel nachzudenken. Folgende Schwierigkeiten gilt es zu bewältigen:

- Viele Träger zivilgesellschaftlicher Initiativen sind nach wie vor immer wieder mit Unsicherheit konfrontiert, wie oder ob ihre Arbeit weitergehen soll. Zivilgesellschaftliche Initiativen brauchen eine Kontinuität der Förderung, da ihr Engagement vor Ort immer auch Zeit braucht.

- Konkret muss heute geklärt werden, wie die jahrelang gewachsenen und notwendigen Strukturen der Mobilen Beratungsteams und der Opferberatungsstellen, die bislang auch durch das Staatsministerium für Soziales gefördert wurden, gesichert werden.

Aktive Demokratieförderung statt „Extremismus“-Bekämpfung

Im Koalitionsvertrag der CDU und FDP aus dem Jahr 2009 heißt es: „Wir wollen den Kampf gegen Extremismus und Fremdenfeindlichkeit sowie unser Engagement für Demokratie und Toleranz auf Dauer verstetigen und das Programm ‚Weltoffenes Sachsen‘ fortführen. Hierzu bedarf es eines ganzheitlichen Ansatzes im Sinne einer Verzahnung der unterschiedlichen Aktionsbereiche ‚Demokratieförderung‘, ‚Prävention‘ und ‚Repression‘.“ Während die Bereiche Demokratieförderung und Prävention im Rahmen des Landesprogramms Weltoffenes Sachsen unstrittig sind, ist dieser Brückenschlag zur „Repression“ fragwürdig. Es kann nicht Sinn und Zweck des Landesprogramms sein, repressive Maßnahmen zu fördern, zumal polizeiliches und juristisches Handeln bereits praktiziert und finanziell abgesichert wird. Die originäre Aufgabe des Landesprogramms muss die Förderung von zivilgesellschaftlichen, d. h. nicht-staatlichen Strukturen sein.

Auf der Bundesebene sollen die Mittel der Programme „Vielfalt tut gut“ und „kompetent. für Demokratie“ in ein gemeinsames „Extremismus“-Programm überführt werden, das auch die Bereiche „Linksextremismus“ und „Islamismus“ umfassen soll (siehe Erklärung von Monika Lazar und Sven-Christian Kindler).

Derartige Ansätze sind nicht sachgerecht. Es geht nicht darum, „Extremismen“ zu bekämpfen, die von einer unklar definierten „politischen Mitte“ abweichen. Das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ muss vielmehr darauf ausgerichtet sein, dass die Werte der Verfassung in der Gesellschaft verankert werden. Das bedeutet, dass Einstellungen begegnet werden muss, die das Prinzip der Würde des Menschen und die Demokratie missachten.

Demokratieförderung sollte auch nicht als „Feuerwehr“ verstanden werden, die nur dort zum Einsatz kommt, wo „extremistische Vorkommnisse“ festgestellt wurden, und nach einer Weile wieder abzieht. Sie muss vielmehr gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (wie Rassismus, Antisemitismus, Sexismus oder Homophobie) abbauen helfen und den Menschen demokratisches Denken und Handeln als Möglichkeit, die eigenen Rechte wahrzunehmen und gleichzeitig die Rechte anderer zu achten, vermitteln.

Sächsische Mindeststandards für Demokratieförderung definieren!

Wir brauchen dringend sächsische Mindeststandards für die Demokratieförderung. Es muss klar sein, was der Freistaat auf jeden Fall finanziert, unabhängig von anderen politischen Ebenen.

Zivilgesellschaftliche Initiativen brauchen Sicherheit in der strategischen Planung. Vor allem gilt es, Strukturprojekte, die auf Kontinuität hin angelegt sind, zu fördern. Es bedarf weiterhin einer landesweit tätigen Opferberatung und Gemeinwesenberatung. Daneben sind analoge regionale Strukturen sinnvoll, die die Arbeit vor Ort verstetigen können. Hier sollte die Regel gelten, dass pro Landkreis mindestens ein Träger mit eindeutig zivilgesellschaftlicher Ausrichtung gefördert wird.

In Zukunft sollte es eine einheitliche Zuständigkeit für Projekte der Demokratieförderung geben. Wir schlagen vor, dass auch die Förderung der Opferberatungsstellen und der Mobilen Beratungsteams in Zukunft komplett in das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ fallen soll. Somit wäre auch eine einheitliche Zuständigkeit des Innenministeriums gegeben. Das ist sinnvoller als die bislang gegebene teilweise Zuständigkeit des Sozialministeriums, in dem auch wenig Verständnis für die Erfordernisse der Demokratieförderung gegeben zu sein scheint. Wir fordern heute ein Bekenntnis der Staatsregierung zu den genannten Strukturprojekten!

Die bislang im Haushalt des Sozialministeriums (SMS) veranschlagten Mittel für die Demokratieförderung (Titelgruppe 75 – „Förderung von Maßnahmen zur Stärkung des demokratischen Handelns bei jungen Menschen“) sollten künftig vom Innenministerium verwaltet werden, um eine Demokratieförderung „aus einer Hand“ zu ermöglichen. Ein Vorteil dieser Änderung bestünde auch in der Möglichkeit, die im Namen der SMS-Titelgruppe 75 zum Ausdruck kommende verengte Sicht des Rechtsextremismus als „Jugendproblem“ zu überwinden – womit auch einer im Bundesprogramm „Vielfalt tut gut“ gegebenen Schieflage begegnet werden kann.

Von einer Demokratieförderung „aus einer Hand“ versprechen wir uns die Vereinfachung der Antragsmodalitäten für die Träger und einen damit einhergehenden Bürokratieabbau und Effizienzgewinne.

Wünschenswert wäre eine finanzielle Aufstockung des WOS um mindestens 500.000 Euro jährlich. Wir schlagen in diesem Zusammenhang vor, im Gegenzug die finanzielle Ausstattung des Landesamts für Verfassungsschutz zu hinterfragen. Insbesondere die reinen Beobachtungsleistungen, wie sie im jährlichen Verfassungsschutzbericht dokumentiert werden, haben kaum einen präventiven Wert. Dabei sind die Beobachtungen auch nicht vollständig! Wie die Große Anfrage der GRÜNEN-Fraktion zum Rechtsextremismus in Sachsen in der letzten Wahlperiode (Drs 4/13281) gezeigt hat, werden eindeutige rechtsextreme Tendenzen gar nicht erst erfasst – beispielsweise in der Publizistik der „Neuen Rechten“ oder bei den „REPUBLIKANERN“.

Überspitzt kann gesagt werden, dass der Verfassungsschutz im Wesentlichen allgemein zugängliche Publikationen auswertet und dann einigermaßen willkürlich politische Bestrebungen dem einen oder anderen „Extremismus“ zurechnet. Dringender als behördliche Bestimmungen, wer oder was „verfassungsfeindlich“ ist und wer nicht, brauchen wir eine wirksame Prävention gegen antidemokratische und menschenfeindliche Einstellungen. Wir schlagen daher vor, gemäß dem Motto „Vorbeugen ist besser als zuschauen“ weniger in Beobachtungs- als in Präventionsaufgaben zu investieren.

Der Verfassungsschutz repräsentiert eine Grauzone zwischen Aufklärung und Repression, die wenig zielführend ist. Straftaten müssen von der Polizei verfolgt werden. Die Aufklärung über rechtsextreme Strukturen und Strategien ist hingegen eine Aufgabe der Zivilgesellschaft. Die Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen ist der beste Verfassungsschutz!

Sachsen braucht eine Demokratieoffensive

Die Demokratie ist dann am sichersten, wenn die Bürgerinnen und Bürger von ihr intensiv Gebrauch machen. Ein Landesprogramm für Demokratie und Toleranz wird dann am erfolgreichsten sein, wenn der Freistaat diesen Prinzipien im Alltag gerecht wird. Sachsen braucht eine Debatte darüber, wie mehr Demokratie gewagt werden kann. Die Förderung von Demokratie und Toleranz funktioniert am besten nicht als Kampf gegen „Extremisten“, sondern durch die Stärkung von Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie, die Förderung demokratischen Engagements und die Beseitigung von Diskriminierung jeglicher Art im gesellschaftlichen Alltag.

Auch der Landespräventionsrat könnte in Zukunft ein Ort sein, in dem die Debatte über die Demokratie in Sachsen geführt wird.

 
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