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Nazis, nein danke!
Zum Umgang mit der NPD in Kommunalparlamenten PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 15. April 2009 um 12:55 Uhr

plakat_geh-waehlenDas Ergebnis der NPD von 5,1% bei den sächsischen Kreistagswahlen am 8. Juni 2008 zeigt, dass diese Partei immer noch das Potenzial hat, erneut in den sächsischen Landtag einzuziehen, auch wenn sie ihren großen Erfolg von 2004 wahrscheinlich nicht mehr wiederholen kann. Es ist der NPD trotz aller innerparteilichen Probleme der letzten Jahre gelungen, flächendeckend in Sachsen anzutreten. Bedenklich ist, dass Kommunalwahlen eigentlich die Wahlen sind, bei denen es am ehesten um konkrete Probleme „vor Ort“ geht, es aber ausgeschlossen werden kann, dass NPD-Kandidaten aufgrund ihrer Kompetenz in kommunaler Sachpolitik gewählt wurden.

Die NPD hat für ihre Wahl als „Denkzettel“ für die etablierten Parteien auf Landes- und Bundesebene geworben. Ihre Kandidaten sind meistens vor allem typische Parteisoldaten – teilweise mit engen Beziehungen zum militanten Nazimilieu. In den Kreistagen, in denen sie seit 2004 vertreten war, hat sich die NPD früher kaum mit kommunalen Themen hervorgetan, sondern ihre Mandatsträger fielen entweder überhaupt nicht oder nur durch sachferne Agitation auf.

NPD ist keine „normale“ politische Konkurrenz
Für KommunalpolitikerInnen in den Kreistagen sollte daher klar sein, dass die NPD keine „normale“ politische Konkurrenz ist. Ihre Ziele sind nicht kommunalpolitischer Natur. Die NPD-Wähler haben vielmehr die Kreistagswahlen dazu genutzt, ihrer Entfremdung von der Demokratie Ausdruck zu verleihen. Es sollte zu denken geben, dass diese Wähler sich weder durch die menschenverachtende Ideologie der NPD, noch durch deren Desinteresse an jeglicher Sachpolitik davon abschrecken lassen, sie zu wählen.

Deshalb darf die Präsenz der NPD in den Kommunalparlamenten nicht als „Normalität“ akzeptiert werden. Die NPD macht in ihren grundsätzlichen Äußerungen immer wieder deutlich, dass sie den Grundlagen unserer Demokratie feindlich gegenübersteht – beispielsweise wenn sie in ihrem Parteiprogramm das „Volkstum“ zur Voraussetzung für die Würde des Menschen erklärt. Diese Nazipartei erkennt die universell gültigen Menschenrechte nicht an. Allein dieser Umstand verbietet jegliche Zusammenarbeit mit ihr – das gilt auch für die Behandlung von NPD-Anträgen. Der Abgrund zwischen DemokratInnen und denen, die die Basis friedlichen Zusammenlebens aus tiefster Überzeugung heraus beseitigen wollen, kann und darf nicht zugeschüttet werden!

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